Denn nicht nur das Gehalt soll, wie bereits berichtet wurde, unverändert bleiben. Auch an der Sonderklausel soll dem Bericht zufolge festgehalten werden. Diese besagt, dass im Falle eines Ausfalls eine dreimonatige Lohnfortzahlung garantiert ist.
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Denn nicht nur das Gehalt soll, wie bereits berichtet wurde, unverändert bleiben. Auch an der Sonderklausel soll dem Bericht zufolge festgehalten werden. Diese besagt, dass im Falle eines Ausfalls eine dreimonatige Lohnfortzahlung garantiert ist.
