Das vor Kurzem aufgetauchte Gerücht um eine feststehende vorzeitige Rückkehr von Reece Oxford zu Stammklub West Ham United war nach einigen Tagen aus der Welt geräumt. Die Engländer beteuerten, dass keine derartige Übereinkunft getroffen wurde, und auch aufseiten von Borussia Mönchengladbach, wo der 18-Jährige leihweise bis kommenden Sommer spielt, verwies auf die gültige Vertragslage.
Vertraglich soll Premier-League-Klub indes das Recht zustehen, den Spieler unter bestimmten Bedingungen per einseitiger Entscheidung im Winter zurückholen zu können. Das berichtet nun der "kicker".
Laut Informationen des Fachblatts greift eine entsprechende Klausel, wenn Oxford eine bestimmte Einsatzquote nicht erreicht. Wie es heißt, müsse das Verteidigertalent rund ein Drittel aller Pflichtspiele bestreiten, damit die Vertragsklausel nicht greift.
Derzeit steht allerdings noch die Null. An den ersten sieben Spieltagen der Bundesligasaison saß der Youngster jeweils über die volle Distanz auf der Ersatzbank, in der ersten Runde des DFB-Pokals fehlte er zudem aufgrund von Sprunggelenksproblemen.
Bis zur Winterpause stehen noch zehn Spiele im Oberhaus sowie eine oder – im Fall des Weiterkommens – zwei Pokalpartien an.