Im Laufe des Donnerstags wurde die nachträgliche Pokalniederlage des VfL Wolfsburg gegen Preußen Münster verhandelt. Was war passiert? Aufgrund eines Wechselfehlers der Wölfe wurde die Erstrundenpartie nachträglich vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für Münster gewertet. Die Autostädter legten daraufhin Berufung ein, die nun vor dem Bundesgericht verhandelt wurde.
Am Donnerstagnachmittag wurde das Ergebnis bekannt. Die Wölfe hatten mit der Berufung keinen Erfolg. Es bleibt nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht dabei, dass die Wölfe die Begegnung mit einer Niederlage gewertet bekommen.
„Gut, dass jetzt absolute Klarheit herrscht und der Urteilsspruch aus erster Instanz bestätigt wurde. Alles andere hätte uns auch sehr verwundert", freut sich Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer über die Gewissheit und die unverhofften Zusatzeinnahmen aus dem Pokal.
Berufung zurückgewiesen: Auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht bleibt es dabei, dass die #DFBPokal-Erstundenpartie bei Preußen Münster durch den Wechselfehler nachträglich mit 0:2 gegen die Wölfe gewertet wird.#VfLWolfsburg pic.twitter.com/HyqJclDGNd
— VfL Wolfsburg (@VfL_Wolfsburg) August 26, 2021

